1. Allgemeines
Sämtliche Angebote, Verkaufsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende oder anders laufende Geschäftsbedingungen des Käufers können nur Vertragsinhalt werden, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
II. Angebot/Ausführung
1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben, auch in Prospekten und Katalogen, stellen nur Annäherungswerte dar; Abweichungen, insbesondere DIN-Toleranzen, gelten als vertragsgerechte Leistung.
2. An unseren Unterlagen, Plänen und Mustern behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.
3. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück bzw. Muster bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Bei Kästenmöbel bezieht sich die Holzbezeichnung auf die sichtbaren Frontflächen. Die Mitverwendung anderer geeigneter Materialien ist handelsüblich und zulässig.
III. Versandzeit
1. Die vereinbarte Versandfrist ist eingehalten, wenn innerhalb der Frist der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Die Einhaltung der Versandzeit setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus.
2. Unvorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. höhere Gewalt, Streik und Aussperrungen, Zulieferungserschwernisse) verlängern die Versendungsfrist angemessen. Das gilt auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits eingetretenen Verzugs entstehen. Wird uns aufgrund solcher Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von unserer Leistungpflicht frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als einen Monat dauert, sind wir und der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Im Übrigen haften wir wegen Verschuldens nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
IV. Lieferung/Versand
1. Die Ware wird von uns versandt und auf Wunsch beim Kunden montiert, ohne dass sich hierdurch der Erfüllungsort ändert.
2. Teillieferungen sind zulässig und verpflichten den Kunden zur Zahlung der anteiligen Vergütung, es sei denn, dass die Entgegennahme der Teillieferung unzumutbar wäre. Jede Teillieferung gilt als Erledigung eines gesamten Auftrages im Sinne dieser Bedingungen.
3. Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten des Kunden. Die Gefahr für die Ware geht mit Ihrem Verlassen der Rampe bei uns oder mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und dann, wenn wir die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung der Ware übernommen haben. Die Ware wird demontiert geliefert, soweit es die Versandart und das Transportrisiko erfordern. Der Abschluss einer Transportoder sonstigen Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
V. Abnahmeverzug
1. Wird die von uns angebotene Ware nicht entgegengenommen, so trägt der Kunde die Kosten für Rücktransport und Neuanlieferung, sowie für die Lagerung der Ware. Die Lagerkosten betragen für jede volle Woche der Verspätung 0,5 % insgesamt aber maximal 10% vom Nettowert der nicht abgenommenen Ware. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren, und uns bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen. Wir sind berechtigt, nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Abhahmefrist, über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Kunden mit angemessenen verlängerten Fristen neu zu beliefern.
2. Im Falle der Montage durch uns, müssen die Räumlichkeiten sich in montagebereitem Zustand befinden (d. h.: beheizt, geräumt, mit Strom und Wasser versorgt; vorhandene Aufzüge betriebsbereit und von uns zu nutzen; freie Zufahrt bis Gebäudeeingang). fehlen diese Voraussetzungen, so sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Kunden zu tragen.
3. Die Anlieferung/Montage der Ware erfolgt zwischen 7.00 und 20.00 Uhr. Sollten sich aufgrund vom Kunden gewünschter Unterbrechungen der Montagearbeiten zeitliche Verzögerungen ergeben, so gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
VI. Kündigung/Rücktritt durch den Kunden
Wird der Vertrag durch den Kunden gekündigt, so bleibt unser Zahlungsanspruch bestehen, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Für die Zeit bis zum Beginn der Produktion bzw. Bestellung der Rohmaterialien können wir anstelle der Vertragssumme eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10% der Gesamtauftragssumme beanspruchen, sofern der Kunde keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen als 90 % nachweist.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Käufpreises und Tilgung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden sowie künftig entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt oder ein Saldo gezogen und anerkannt worden oder der Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen bei der so genannten Scheck-/Wechseldeckung, wenn die gegebenen Wechsel oder Schecks nicht vollständig eingelöst oder Zahlungen auf bestimmt bezeichnete Forderung geleistet werden.
2. Der Kunde ist berechtigt, Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde tritt uns schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung gegen Abnehmer oder Dritte ab. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Im Falle der Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird diese durch den Kunden stets für uns als Hersteller vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder umgebildet, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten/umgebildeten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung/Umbau zu. Für die durch Verarbeitung/Umbau entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Die Vertragsparteien vereinbaren die Aufhebung des den Kunden eingeräumten Anwartschaftsrechts in dem Augenblick in welchem der Kunde aus einem Grundpfandrecht in Anspruch genommen wird.
3. Der Kunde ist zur Einziehung der gern. Ziff. 2 abgetretenen Forderungen unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs berechtigt. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hin hat der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu benennen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Wir sind ermächtigt, den Schuldnern unsererseits die Abtretung im Namen des Kunden anzuzeigen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt ein Rücktritt vom Vertrag jedoch nur dann vor, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich erklärt ist. Im Übrigen sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug aus anderen Verträgen im Rahmen ständiger Geschäftsverbindung die Lieferung zu verweigern. Im Falle der Rücknahme der Ware schuldet der Kunde für die Benutzung und dadurch eingetretene Wertminderung bis zur Rückgabe innerhalb des ersten Halbjahres nach Lieferung bis zum Ablauf von zwei Jahren weitere 10 % des Bestellpreises, maximal jedoch 100 %, es sei denn, dass der Kunde eine geringere Wertminderung nachweist. Die Geltendmachung einer höheren nachgewiesenen Wertminderung durch uns bleibt hiervon unberührt.
5. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Es ist dem Kunden untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen könnten.
6. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware sowie die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
7. übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe der Sicherheiten, die über den Wert von 120 % unserer Forderungen hinaus gehen, verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Die angegebenen Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, einschließlich Versendung und Montage.
2. Wir sind berechtigt, vor Beginn der Produktion, welche von uns rechtzeitig anzuzeigen ist, eine Abschlagszahlung i. H. v. 35 % des Bestellwertes zu verlangen und den Beginn der Produktion von der Zahlung abhängig zu machen. Eine weitere Abschlagszahlung von 35 % ist auf unsere Anforderung hin bei Meldung der Versandbereitschaft fällig. Die Durchführung der Versendung und Montage kann von dieser Zahlung abhängig gemacht werden.
3. Unsere Rechnungsbeträge sind fällig innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Die Zahlungen sind, wenn nicht anders angegeben, bar frei zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde Verzugszinsen i. H. v. 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu bezahlen.
4. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Hieraus entstehende Kosten sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe in bar auszugleichen.
5. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens werden sämtliche Forderungen unsererseits in vollem Umfang sofort fällig. In diesem Falle erfolgen weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme oder ausreichende Sicherheitsleistung.
IX. Gewährleistung und Haftung
1. Für Sach- und Rechtsmängel übernehmen wir unter Ausschluss weiterer Rechte die nachfolgend beschriebene Gewährleistung, sofern offensichtliche Mängel 2 Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt wurden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
2. Teile, die bei Gefahrenübergang mangelhaft waren, werden nach unserer Wahl nachgebessert oder neu geliefert. Mängelrügen sind bei erkennbaren Mängeln innerhalb einer Woche nach Ablieferung, nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich uns gegenüber anzuzeigen. Ersetzte Teile werden Eigentum von uns und sind an uns zurückzugeben.
3. Die regelmäßige Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Für ein ausgetauschtes Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.
4. Bei Ersatzlieferung tragen wir die Kosten für das Ersatzstück einschließlich des Versands zum vertraglich ursprünglich vereinbarten Lieferort, nicht jedoch für Aus- und Einbau oder sonstigen Aufwand. Erfolgt aufgrund eines Verlangens des Kunden die Versendung an einen anderen Ort oder Leistung vom Verkäufer vor Ort, so übernimmt der Kunde die hierdurch anfallenden Mehrkosten. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder mindestens zwei Mal fehlgeschlagen oder von uns trotz angemessener Fristsetzung nicht erfolgt, so kann der Kunde mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Die Geltendmachung von Schadenersatz setzt voraus, dass der Kunde uns ein Verschulden nachweist.
5. Für Mängel oder Schäden, die ohne Verschulden von uns durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden, übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (soweit diese nicht vertraglich vorausgesetzt sind) entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr. Gleiches gilt für Änderungen des Leistungsgegenstandes durch den Kunden oder unsachgemäße Nachbesserung durch Dritte.
6. Wir haften nicht für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, es sei denn, das Verschulden beträfe eine Kardinalspflicht und/oder ein Organ oder leitenden Angestellten von uns. Dieser Haftungsausschluss erfasst nicht Fälle, in denen Sach- oder Rechtsmängel infolge fahrlässiger Pflichtverletzung zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.
7. Die Haftung ist auf den Netto-Warenwert der Lieferung begrenzt, aus der der mangelhafte Gegenstand stammt. Sofern der Vertrag mit einer gewerblichen Tätigkeit des Kunden zusammenhängt, ist der Schaden beschränkt auf höchstens 10 % der Gesamtlieferung. Dies gilt insbesondere bei Verspätung bzw. Nichtlieferung des Vertragsgegenstandes. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
8. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
X. Abnahme
Unsere Leistung gilt als abgenommen, wenn nicht binnen 14 Tagen nach Montage uns schriftlich ein Vorbehalt gegen die Abnahme mitgeteilt wird.
XI. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die für das Vertragsverhältnis maßgeblichen Daten zu speichern. Wir sind verpflichtet, die Daten Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich für den eigenen Geschäftsverkehr mit dem Kunden zu verwenden.
XII. Schlussvorschriften
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz unserer Gesellschaft.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung von UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Sollte irgendeine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleiben die übrigen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist so auszulegen, dass der durch sie ursprünglich von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Zweck auch erreicht wird.
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